Urteil: Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat den großen Lauschangriff in seiner derzeitigen Fassung in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt: “Er verletze die Menschenwürde. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2005 die nun geltende Regelung ändern.”