Posts from Februar 2006.

Google teilt Sicherheitsbedenken bei Desktop-Suche

Nachdem an der Desktop-Software von Google in den vergangenen Tagen vermehrt Kritik geübt wurde, lenkt nun der Suchmaschinenriese ein und zeigt Verständnis für die vorgebrachten Bedenken. Die Suchfunktion stelle ein potenzielles Risiko dar, räumte Andy Ku, European Marketing Manager bei Google, ein und rät Unternehmen, das Feature zu deaktivieren.

“Jedes Unternehmen sollte am Ende seine eigene Entscheidung treffen. Wenn sie sich damit nicht anfreunden können, sollten sie die Funktion abschalten”, so Ku. Mit der Enterprise-Version seien diese Unternehmen besser bedient. Bei dieser Version können die Einstellungen zentral verwaltet werden, das kritisierte Feature lässt sich für alle Nutzer generell deaktivieren. Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, gegenüber pressetext: “Das Suchfeature ist keine Standardfunktion und kann jederzeit ausgeschaltet werden.”

Die im Desktop 3 integrierte lokale Suchmaschine kann nicht nur die eigenen Festplatten sondern via Internet auch andere Rechner durchforsten (Search Across Computers). Die Software indiziert dazu Dateien und stellt sie allen anderen Computern, die unter demselben Google Account laufen, zur Verfügung. Beispielweise kann man damit unterwegs per Laptop den Desktop-Rechner im eigenen Arbeitszimmer durchsuchen. Damit jedoch die Dateien auch dann verfügbar sind, wenn der PC abgeschaltet ist, werden die Index-Files auf einem Google-Server gespeichert. Laut Google sind die Dateien verschlüsselt und nur wenige Mitarbeiter haben darauf Zugriff.

Am 9. Februar hat Google seine Software Desktop 3 veröffentlicht und löste kurz darauf erste Kritik aus. Die US-Bürgerrechtsbewegung kritisierte die Funktion “Search Across Computers” als akute Gefährdung der Privatsphäre. Gartner legte vorige Woche nach.

Vorratsdatenspeicherung: “Schwerer Eingriff ins Privatleben der Europäer”

Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (PDF-Datei) durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von “einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren”. Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der “Artikel 29″-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als “starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers” scharf kritisiert.

“Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht”, warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte “Quick Freeze”-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.

Die Blicke der Beobachter und der betroffenen Unternehmen richten sich jetzt auf mögliche Klagen gegen die Maßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof. Entsprechende Pläne hatte die irische Regierung wiederholt geäußert, da sie die für das Gesetz gewählte Rechtsgrundlage mit der Beteiligung des EU-Parlaments nicht akzeptiert. Aber auch Bürgerrechtler wie der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprechen angesichts des Paradigmenwechsels in der Strafverfolgung und dem Wegfall der Unschuldsvermutung von der Notwendigkeit, “nun das europäisches Verfassungsrecht zu mobilisieren”.

Andererseits geht es besonders Wirtschaftsverbänden um eine möglichst minimal-invasive Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. “Um Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und unangemessene Zusatzkosten zu vermeiden, sollten sich die nationalen Vorgaben an den EU-rechtlich vorgesehenen Untergrenzen orientieren”, fordert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. “Dies muss insbesondere mit Blick auf die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten und die zu speichernden Datenarten gelten.” Wichtig sei ferner, die Abfrage gespeicherter Daten auf Fälle zu beschränken, die der Prävention oder Verfolgung erheblicher Straftaten dienen. Grützner befürchtet, dass “eine hierüber hinausgehende Ausweitung der Abfragemöglichkeiten zu einer nicht mehr zu bewältigenden Flut von Anfragen führen würde.”

Hierzulande sind die Umsetzungspläne mit einem Beschluss des Bundestags über einen Antrag der Großen Koalition schon weit gediehen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, es bei einer sechs Monate langen Speicherfrist zu belassen. Allerdings soll der Zugriff der Sicherheitsbehörden nicht nur bei “schweren Straftaten”, sondern auch bei allen “mittels Telekommunikation begangener” Delikte gestattet werden. Darunter könnten etwa auch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen fallen. Wirtschaftsverbände haben den Antrag trotzdem begrüßt, da er auf eine Kostenentschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Unternehmen pocht.

“Es ist nun wichtig, dass der Bundestag bei seinem Votum bleibt – nur Umsetzung der Minimalpflichten bei gleichzeitiger Entschädigung der Branche”, betont Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Gleichzeitig befürwortet er die Ankündigung Deutschlands, die Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Internet-Telefonie und E-Mail um zusätzliche 18 Monate hinaus aufzuschieben. Gerade diese Sektoren seien mit am stärksten von den neuen Verpflichtungen betroffen. Generell bezweifelt der Bitkom aber nach wie vor, “dass der Nutzen einer flächendeckenden Speicherung im rechten Verhältnis steht zu den erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzer und die Wirtschaftsgrundrechte der Unternehmen”. Verheerend sei auch, dass die Staatenvertreter sich nicht auf eine einheitliche Entschädigung der Unternehmen einigen konnten. Ein europäischer Flickenteppich werde hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Quelle: Heise.de

DVD-Kopiersperre öffnet Sicherheitslöcher

Die DVD-Kopiersperre eines Action-Krachers installiert Dateien, mit deren Hilfe sich bösartige Programme verstecken können. Obendrein beeinträchtigt der Eingriff in das Betriebssystem die Funktionsfähigkeit von DVD-Brennern, schreibt das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 5/06.

Ein Klick mit Folgen: Wer die Lizenzbedingungen der Video-DVD “Mr.& Mrs. Smith” per Mausklick bestätigt, installiert auf seinem PC den Kopierschutz Alpha-DVD. “Leider verhindert der Kopierschutz nicht nur die Vervielfältigung dieser einen DVD, sondern stört auch andere
Brennvorgänge, die mit der Film-DVD nichts zu tun haben”, hat c’t-Redakteur Gerald Himmelein in einer Analyse herausgefunden. “Gravierender ist jedoch, dass die Kopiersperre auf dem PC ein
Sicherheitsloch aufreißt.”

Neben der Action-Komödie “Mr. & Mrs. Smith” ist auch der Polizei-Thriller “Edison” betroffen. Beide DVDs werden in Deutschland von Kinowelt vertrieben. Die Entwicklung der Kopiersperre geht auf den Hersteller Settec aus Korea zurück. Wer sich um die Sicherheit seines Systems sorgt, findet auf der Webseite des Unternehmens ein Programm, das die versteckten Dateien entfernt – ein so genannter Uninstaller.

Lehnt man die Alpha-Lizenzbestimmungen ab, öffnet sich das Laufwerk und wirft die DVD aus. Auf zwei Wegen lässt sich der Ärger mit Alpha-DVD aber umgehen: Entweder man schaltet die
Autostart-Funktion in Windows ab, oder man ignoriert das Lizenzfenster einfach komplett. Damit lassen sich die Filme in Ruhe genießen, ohne dass die Alpha-Kopiersperre heimliche Eingriffe ins
System vornehmen kann.

Google-Desktop-Suche ist unsicher

Die Analysten von Gartner empfehlen Unternehmen, das “Search Across Computers”-Feature der Desktop-Software von Google zu deaktivieren. User der Version Google Desktop 3 Beta, die am 9. Februar veröffentlicht wurde, können Dateien in einem Netzwerk austauschen. Google speichert dazu Index-Files der Dateien einen Monat lang auf einem Server. Laut Google sind die Informationen auf den Servern des Suchriesen verschlüsselt und nur einige wenige Mitarbeiter haben Zugriff darauf.Googel

Das Consulting-Unternehmen ist der Ansicht, dass jegliche Information, die außerhalb eines Unternehmens gespeichert wird, ein Sicherheitsrisiko ist. Das Problem liege darin, dass die Mitarbeiter möglicherweise unabsichtlich Dateien bereitstellen, die vertraulich sind oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. “Unternehmen, die die Firmen-Version verwenden, sollten das Filesharing-Feature sofort deaktivieren”, sagt Gartner-Analyst Whit Andrews. Die Indices sollen überprüft werden und die Firmen müssen sicherstellen, dass der Datenaustausch zwischen dem Unternehmen und den Servern von Google kontrolliert wird, empfiehlt Andrews.

Andrews rät Unternehmen, deren Mitarbeiter die Desktop-Suche von Google verwenden, auf die professionelle Version der Software umzustellen, da die Features so durch einen Netzwerk-Administrator entsprechend eingestellt und beschränkt werden könne. Werden verschiedene Desktop-Suchprogramme verwendet, empfiehlt Gartner, die Software im Unternehmen zu vereinheitlichen und Support- und Fehlerseiten für die Mitarbeiter einzurichten.