Posts from Juni 2006.

DRM: Briten fordern größere Kopierfreiheiten

In der Diskussion um Digital Rights Management (DRM) hat sich nun eine britische Parlamentsgruppe gegen eine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe des Ober- und Unterhauses veröffentlichte vor kurzem einen 32-seitigen Bericht, in dem sie unter anderem mehr Kopierfreiheiten für Bibliotheken und Wissenschaftler fordert.

DRM wird von den Parlamentariern als zweischneidiges Schwert gesehen, das den Verbrauchern sowohl Vorteile als auch Nachteile bringt. Diese Kopierschutztechniken haben zur Folge, dass Dateien nicht mehr beliebig oft kopiert werden dürfen und oft nur in Verbindung mit bestimmten Abspielgeräten zu verwenden sind. DRM ist beispielsweise beim iTunes Music Store in Zerwendung, der deswegen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten ist wie die Krypto e.V. berichtete.

Der Bericht sieht die Vorteile für Käufer von DRM-geschützten Daten im schnellen Zugriff auf aktuelle Filme und Musik. Auch Thomas Böhm, Sprecher des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft betont gegenüber pressetext, dass DRM notwendig sei, um den Konsumenten im digitalen Zeitalter die Nutzung von Inhalten zu ermöglichen.

Derzeit gibt es laut der britischen Parlamentsgruppe noch rechtliche Grauzonen. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass diese bald irrelevant werden, da DRM immer schwerer zu umgehen sein wird. Um die Rechte der Verbraucher zu schützen, empfiehlt der Bericht eine angemessene Kennzeichnung von Produkten mit DRM durch die britische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde. Außerdem müsse das Wettbewerbsproblem, das durch Wegschließen von Inhalten entstehe, auf europäischer Ebene thematisiert werden. Fehlende Kompatibilität stellt ein weiteres Problem des DRM-Kopierschutzes dar. Die Musikindustrie fühlt sich dafür jedoch nicht verantwortlich. “Von der Musikwirtschaft wird der Inhalt angeboten, für den Rest müssen die Gerätehersteller sorgen. Es liegt natürlich im Interesse der Musikindustrie, dass die Kompatibilität erhalten bleibt”, meint Böhm.

Als besonders problematisch bewertet der Bericht den DRM-Kopierschutz im
Wissenschaftsbereich. Dort seien viel weitreichendere Ausnahmen nötig, als sie in der bisherigen britischen Urheberrechts-Gesetzgebung vorhanden sind. Vor allem Vertreter von Bibliotheken sprechen sich für eine Lockerung der Nutzungsrechte aus. Die Verwendung digitaler Materialen wird durch Verträge geregelt, die oft restriktiver sind, als das bestehende Urheberrechtsgesetz. Durch DRM würde oft das Kopieren, Archivieren und die Zugangsmöglichkeit für Sehbehinderte verhindert werden, meint Lynne Brindley, Chefin der British Library.

iTunes Nutzungsbedingungen unter Kritik

Laut dem norwegischen Ombudsmann für Verbraucherschutz, Björn Erik Thon, verstößt Apple mit den Nutzungsbedingungen seines iTunes Music Stores gegen geltendes Landesrecht. Thon kritisiert, dass sich die Nutzungsbedingungen nicht an norwegischem, sondern an englischem Vertragsrecht orientieren, die nicht miteinander übereinstimmen. Die Vertragsbedingungen seien einseitig und nur auf die Interessen des Unternehmens bedacht. Apple darf diese jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, was bedeutet, dass die Informationspflicht vollständig auf den Kunden abgewälzt wird. “Da dem
Kunden von vornherein eine tiefer gestellte Rolle zugewiesen wird, sind solche Verträge an sich schon illegal”, meint Thon. iTunes hat nun bis zum 21.Juni Zeit um diese Rechtsverstöße aus dem Vertragswerk zu entfernen, ansonsten drohen Strafzahlungen.

Zu den Vorwürfen in Norwegen wollte Apple keinen Kommentar abgeben, in Deutschland
und Österreich sei es noch nicht zu solchen Beanstandungen gekommen, meinte Georg
Albrecht, Sprecher von Apple Deutschland im Gespräch. Weiters wird in Norwegen die eingeschränkte Verwendung der erworbenen Produkte bemängelt, die durch den Einsatz von Digital-Rights-Management-Techniken (DRM) sichergestellt wird. Musik, die über den iTunes Music Store gekauft wird, kann auf maximal fünf Rechnern gleichzeitig gespeichert werden, außerdem kann sie beliebig oft auf iPods geladen und auf Audio-CDs gebrannt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Dateien nur auf iPods und nicht auf Playern anderer Hersteller abgespielt werden können.

Diese Restriktionen werden auch in Großbritannien kritisiert. Der Chef des Interessenverbandes der britischen Musikindustrie, Peter Jamieson, sprach sich gegen die daraus entstehende Marktdominanz von Apple aus. Bei einer Anhörung zum Thema “New Media and the Creative Industries” im britischen Unterhaus meinte er, Apple solle seine Software ändern, so dass sie auch kompatibel zu anderen Geräten ist. Bei Apple stößt er damit aber auf taube Ohren: “Wir sind davon überzeugt, dass der iTunes Musicstore eine Anwendung ist, die dem Verbraucher große Möglichkeiten bietet. So wie es ist, stellt es das erfolgreichste Konzept weltweit dar und deshalb sieht Apple keinen Grund etwas daran zu ändern”, kommentiert Albrecht die Situation.

Steganos veröffentlicht Steganos Internet Anonym VPN

Mit Steganos Internet Anonym VPN™ veröffentlicht die Frankfurter Steganos GmbH target=”_blank einen
Steganos GmbH Software-Service für anonymes Surfen und Up- und Downloaden. Statt einer
„klassischen“ Anwendung erstellt Steganos Internet Anonym dank VPN-Technologie eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem PC des Anwenders und dem Steganos VPN-Server, die sämtliche Online-Aktivitäten anonymisiert. Durch dieses „virtuelle private Netzwerk“ (VPN) wird der Weg im Internet ebenso anonymisiert wie jegliche Up- und Downloads, z.B. in legalen Tauschbörsen. Auch in WLANs (Wireless Local Area Networks) und so genannten HotSpots
ist der Anwender sicher und anonym über seinen eigenen verschlüsselten Datentunnel mit
dem Internet verbunden. Der Service berechnet sich nach dem gewünschten Surf-Volumen:
eine Jahreslizenz mit 25 GB im Monat ist für 79,95 Euro erhältlich; 85 GB pro Monat kosten für ein Jahr 199,95 Euro.

Steganos veröffentlicht Internet Anonym VPN

Mit Steganos Internet Anonym VPN™ bietet die Frankfurter Softwareschmiede Steganos einen Service, der seinen Nutzern anonymes Surfen sowie anonymes Up- und Downloaden bietet. Im Gegensatz zu üblicher Anonymisierungssoftware arbeitet dieser Service unauffällig im Hintergrund und beinhaltet die Anonymisierung der kompletten Internetverbindung. Praktisch ohne Zeitverlust kann ganz normal gesurft werden: ohne speziellen Browser oder Zusatzsoftware. Nur ein unauffälliges Icon in der Taskleiste zeigt dem Verwender an, dass er über die anonyme Netzwerkverbindung unterwegs ist. Alle Internetfunktionen können wie gewohnt bedient werden: So kann man entspannt im Web herumstöbern, Daten hoch- und herunterladen, legale Tauschbörsen nutzen und SSL-geschützte Shopseiten besuchen – und das alles komplett anonym für die jeweiligen Seitenbetreiber und den eigenen Internet-Provider.

Mit Steganos Internet Anonym VPN kann der Nutzer nun auch bedenkenlos WLANs nutzen und in HotSpots mit freiem, drahtlosen Internetzugang surfen und downloaden. Dank der anonymen, verschlüsselten Verbindung können seine Aktivitäten nicht mehr von anderen Teilnehmern des gleichen WLANs oder HotSpots eingesehen werden – und selbstverständlich auch nicht vom Betreiber des WLANs. So können die Freiheiten, die diese technischen Entwicklungen bieten, endlich wirklich entspannt genutzt werden, ohne dass man sich permanent fragen muss, ob nicht doch jemand mitliest.

Kostenkontrolle garantiert – zwei Varianten für Normal- und Vielsurfer Die Abrechnung erfolgt auf Jahresbasis und beinhaltet ein bestimmtes monatliches Trafficvolumen. Wie bei einem Prepaid-Handy garantiert dieses Verfahren eine klare Kostenkontrolle: pro Monat kann nur der bezahlte Betrag „versurft“ werden. Damit der Nutzer sein „Surfkonto“ immer im Blick hat, werden die verbrauchten Datenmengen im Hauptfenster von Steganos Internet Anonym VPN angezeigt. Gespeichert werden dafür ausschließlich die Mengen der Daten, die der Nutzer über den Steganos-Server geschickt hat, um diese Berechnungen anstellen zu können – es werden keine weiteren Daten protokolliert. Es gibt zwei unterschiedliche Monatskontingente: Der Tarif Steganos Internet Anonym VPN 300 beinhaltet 25 GB pro Monat und kostet pro Jahr €79,95, während Steganos Internet Anonym VPN™ 1000 mit einem Monatskontingent von 85 GB für Nutzer geeignet ist, die regelmäßig große Datenmengen herunterladen – der Preis für diesen Tarif beträgt für ein ganzes Jahr €199,95.

Wie funktioniert Internet Anonym VPN?
Über ein Steganos VPN, ein Virtuelles Privates Netzwerk, wird zwischen dem Computer des Nutzers und einem der Steganos VPN-Server ein Tunnel aufgebaut, über den sämtliche Onlineaktivitäten laufen. Dieser Tunnel verschlüsselt alle durch ihn fließenden Informationen mit einer SSL-Verbindung, die auch z.B. beim Online-Banking Einsatz findet, und macht sie somit völlig abhörsicher – auch vor dem Netz-Provider. Der Tunnel führt zu einem der Steganos-Server, der wiederum die Anfrage ins Web weiterleitet. So bewegt sich der Nutzer absolut anonym im Netz: Die von ihm angesurften Webseiten bekommen als IP-Adresse lediglich die der Steganos-Server zu sehen.

Die Anonymisierung findet durch eine Steganos-Serverfarm statt. Durch die Hochverfügbarkeit der Server lässt es sich auch bei einem hohen Traffic-Aufkommen flüssig surfen. Sollten die zur Verfügung stehenden Server einmal nicht ausreichen, schaltet Steganos weitere Server dazu.

Der Nutzer kann sich den Service Steganos Internet Anonym VPN problemlos auf seinem Rechner installieren. Auf einen Blick sieht er im Hauptfenster, wie viele GB er bereits verbraucht hat – ähnlich wie bei Prepaid kann nur die bezahlte Paketgröße „abgesurft“ werden.
Obwohl sämtlicher VPN-Traffic über die Steganos-Server läuft, protokollieren diese Server nicht, welche Seiten besucht, wie lange diese besucht und welche Daten geschickt werden. Lediglich die Paketgrößen zur Berechnung des Traffics werden gespeichert, da das notwendig ist, um festzustellen, wie viel der zur Verfügung stehenden Datenmenge bereits verbraucht wurde.

Steganos Internet Anonym VPN basiert auf OpenSource- Technologie – übrigens nach Steganos LockNote bereits das zweite Produkt von Steganos, das sich das Open Source-System zu Nutze macht. Die Vorteile, die der VPN-Service von Steganos im Gegensatz zu einer Open-VPN-Lösung bietet, liegen auf der Hand: Der User benötigt keinen eigenen Server, den er anmieten muss; er muss diesen Server und den Client dazu auch nicht einrichten. Im Gegensatz zum Anonymisierungseffekt, den der VPN-Service von Steganos bietet, ist der Nutzer mit seinem eigenen Server natürlich auch nicht anonym im Netz unterwegs: Als einziger User wird es schwierig, seine Identität zu verbergen…

Preise & Vefügbarkeit:

Steganos Internet Anonym VPN ist ab sofort Online zu Bestellen

    Steganos Internet Anonym VPN 300, 12 Monate x 25 GB – 1 Jahr 79,95€, Steganos Internet Anonym VPN 1000, 12 Monate x 85 GB – 1 Jahr 199,95€

Gewerkschaft fordert Aussetzung der GEZ-Gebühr auf PCs

In einem Brief an die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder haben die in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Selbstständigen gegen die ab 2007 vorgesehene Rundfunkgebühr für internetfähige Computer protestiert. Man sehe darin vor allem eine Benachteiligung allein arbeitender Selbstständiger gegenüber größeren Betrieben.

Die Rundfunkgebühr sei ungerecht, weil sie das Arbeitsmittel Computer um 204,36 Euro jährlich verteuere, so die Gewerkschaft. In den allermeisten Fällen werde der PC nicht zum Radio- und Fernsehempfang genutzt. Ein internetfähiger PC sei für die Arbeit von Selbstständigen aber unverzichtbar.

Als Benachteiligung allein arbeitender Selbstständiger sehen es die ver.di- Vertreter zudem an, dass Betriebe mit Tausenden PC-Arbeitsplätzen dieselben 204,36 Euro pro Jahr an die GEZ zahlen sollen wie ein einzeln arbeitender Selbstständiger.

“Wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen finanziert wird. Aber es muss dabei sachgerecht zugehen”, meint der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. “Man kann inzwischen mit vielen elektronischen Geräten nicht nur rechnen, schreiben, organisieren oder kommunizieren, sondern auch Fernsehen und Radio empfangen. Die Gebühr auf Internet-PCs muss deshalb ausgesetzt werden, bis eine sachgerechte Lösung gefunden ist.” Quelle: Golem.de

PGP NetShare verschlüsselt Inhalte auf Datei-Servern

Die PGP Corporation, Anbieter für unternehmensweite Datensicherheit und Verschlüsselungslösungen, kündigt heute PGP NetShare an. Das Produkt spricht eines der größten Sicherheitsrisiken an, denen Unternehmen heute ausgesetzt sind – dem unautorisierten Zugriff auf gemeinsam genutzte Dateien – und schützt vor unerwünschtem Datenzugriff durch interne Benutzer, IT-Administratoren oder externe Geschäftspartner.

Durch PGP NetShare können autorisierte Anwender Informationen auf Dateiservern speichern, gemeinsam nutzen und dabei alle Applikationen wie gewohnt verwenden. Die Anwender profitieren gleichzeitig vom umfassenden Schutz der PGP-Verschlüsselung.

Unternehmen, die Projektpläne, Budgets, interne Revisionsinformationen, Personaldaten und Forschungsergebnisse auf Servern ablegen, müssen diese Dateien gemäß internationaler
Datenschutz- und Buchhaltungsrichtlinien nachweislich schützen. PGP NetShare hilft bei der Minimierung von Risiken der zunehmenden Verwendung von gemeinsam genutzen Daten, sowie der wachsenden Anzahl von Anwendern, die auf sie Zugriff haben.

PGP NetShare schützt Informationen zu jeder Zeit und ohne zusätzliche Belastung der Anwender. Daten in Form von Dokumenten, Tabellenkalkulationen, Präsentationen, Audio- und Videodateien werden automatisch verschlüsselt, wenn sie in einem von PGP NetShare geschützten Ordner abgespeichert werden. Diese Dateien bleiben verschlüsselt, wenn sie vom Server auf einen lokalen Arbeitsplatz kopiert werden. Dateien auf dem Server werden beim Öffnen durch einen autorisierten Anwender transparent entschlüsselt und beim Speichern
automatisch neu verschlüsselt.

Nur Benutzer mit den korrekten Zugriffsrechten können eine durch PGP NetShare geschützte Datei öffnen. Sollte ein Dritter unautorisierten Zugriff auf den Server erhalten, bleibt die Datei
verschlüsselt und kann nicht gelesen werden. Administratoren können PGP NetShare mit bestehenden Zugriffskontrolllisten synchronisieren,um sicherzustellen, dass Dateien auf dem Netzwerk entsprechend verschlüsselt sind, und um Anwendern die Möglichkeit zu geben, Ordner durch PGP NetShare zu schützen.

Mit der Installation von PGP NetShare führen Unternehmen automatisch die PGP Encryption Platform ein, die eine zentrale Verwaltung für Richtlinien und Schlüssel sowie den gesicherten
Zugriff auf geschützte Daten und die Erstellung von Berichten bietet. Unternehmen können bei wachsendem oder sich änderndem Bedarf weitere PGP-Verschlüsselungsanwendungen hinzufügen.

“Wir haben PGP NetShare als Antwort auf die weltweite Nachfrage unserer Kunden entwickelt. Unternehmen haben erkannt, dass Daten, die ständig gemeinsam genutzt werden, auch laufend dem Risiko des unbefugten Zugangs ausgesetzt sind. Unsere Kunden haben uns aufgefordert, hierzu eine Lösung zu schaffen,” sagt Phillip Dunkelberger, Präsident und CEO der PGP Corporation. “Etwa 50 Prozent der Datenschutzverstöße werden von internen Mitarbeitern begangen. Der Grund dafür ist oft, dass zu viele Personen Zugriff auf Informationen haben. PGP NetShare schützt Daten ganz gleich wo diese gespeichert sind.”

TKG-Änderung soll Verbraucherschutz und Breitband stärken

Nachdem zum Ende der letzten Legislaturperiode ein besserer Verbraucherschutz beim Telefonieren am Zwist zwischen CDU und SPD gescheitert war, hat die große Koalition nun einen Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dieser soll die Verbraucherrechte und die Breitband-Entwicklung stärken, meint die Bundesregierung.

Die Bundesregierung will neben einem verbesserten Verbraucherschutz mit dem Gesetz auch breitbandige Kommunikationsnetze fördern, was allerdings bei den Konkurrenten der Telekom auf heftige Kritik stößt. Diese fürchten ein neues Monopol für die Telekom, wenn deren VDSL-Netz nicht reguliert wird.

Das Gesetz umfasst aber ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Bereits bestehende Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern sollen verbessert werden. So muss bei Werbung für Diensterufnummern, wie zum Beispiel Auskunftsdiensten, der Preis deutlich lesbar sein, um zu verhindern, dass die Preisangabe in kaum lesbarer oder versteckter Form erfolgt. Zudem muss künftig auch bei 0137-Rufnummern, den so genannten Televote-Rufnummern, angesagt werden, was das Gespräch gekostet hat.

Vermittelt ein Auskunftsdienst ein Gespräch weiter, besteht ebenfalls eine Preisansagepflicht und das Auskunftsrecht des Verbrauchers über die Identität des jeweiligen Anbieters wird ausgeweitet.

Unternehmen, die Abonnementverträge über so genannte Kurzwahlrufnummern anbieten, werden erweiterte Pflichten auferlegt: Wer zum Beispiel Klingeltöne oder Sportinformationen anbietet, muss dem Verbraucher zunächst die grundlegenden Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst nach einer weiteren Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande und dieser ist dann auch jederzeit kündbar. Zusätzlich kann der Verbraucher einen Hinweis verlangen, wenn die geschuldete Summe aus dem Vertragsverhältnis 20 Euro im Monat überschreitet. Bei sonstigen Kurzwahldiensten (Einzel-SMS) ist bei Angeboten ab 2,- Euro der Preis vor Abschluss des Vertrages anzuzeigen.

Darüber hinaus sollen mit dem Paragraf 9a Investitionen in breitbandige Telekommunikationsnetze gefördert werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. “Zur Sicherung des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland sollen Anreize für den Auf- und Ausbau moderner breitbandiger Telekommunikationsnetze geschaffen werden”, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesregierung. Die Regelung sieht vor, dass die Bundesnetzagentur nur noch dann regulatorisch eingreifen darf, wenn ohne Regulierung in “neuen Märkten” der Wettbewerb “langfristig” behindert würde, was der Telekom und ihren VDSL-Plänen zugute kommt, deren Konkurrenten aber auf die Palme treibt.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (Quelle: Golem.de)