DRM: Briten fordern größere Kopierfreiheiten
In der Diskussion um Digital Rights Management (DRM) hat sich nun eine britische Parlamentsgruppe gegen eine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe des Ober- und Unterhauses veröffentlichte vor kurzem einen 32-seitigen Bericht, in dem sie unter anderem mehr Kopierfreiheiten für Bibliotheken und Wissenschaftler fordert.
DRM wird von den Parlamentariern als zweischneidiges Schwert gesehen, das den Verbrauchern sowohl Vorteile als auch Nachteile bringt. Diese Kopierschutztechniken haben zur Folge, dass Dateien nicht mehr beliebig oft kopiert werden dürfen und oft nur in Verbindung mit bestimmten Abspielgeräten zu verwenden sind. DRM ist beispielsweise beim iTunes Music Store in Zerwendung, der deswegen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten ist wie die Krypto e.V. berichtete.
Der Bericht sieht die Vorteile für Käufer von DRM-geschützten Daten im schnellen Zugriff auf aktuelle Filme und Musik. Auch Thomas Böhm, Sprecher des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft betont gegenüber pressetext, dass DRM notwendig sei, um den Konsumenten im digitalen Zeitalter die Nutzung von Inhalten zu ermöglichen.
Derzeit gibt es laut der britischen Parlamentsgruppe noch rechtliche Grauzonen. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass diese bald irrelevant werden, da DRM immer schwerer zu umgehen sein wird. Um die Rechte der Verbraucher zu schützen, empfiehlt der Bericht eine angemessene Kennzeichnung von Produkten mit DRM durch die britische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde. Außerdem müsse das Wettbewerbsproblem, das durch Wegschließen von Inhalten entstehe, auf europäischer Ebene thematisiert werden. Fehlende Kompatibilität stellt ein weiteres Problem des DRM-Kopierschutzes dar. Die Musikindustrie fühlt sich dafür jedoch nicht verantwortlich. “Von der Musikwirtschaft wird der Inhalt angeboten, für den Rest müssen die Gerätehersteller sorgen. Es liegt natürlich im Interesse der Musikindustrie, dass die Kompatibilität erhalten bleibt”, meint Böhm.
Als besonders problematisch bewertet der Bericht den DRM-Kopierschutz im
Wissenschaftsbereich. Dort seien viel weitreichendere Ausnahmen nötig, als sie in der bisherigen britischen Urheberrechts-Gesetzgebung vorhanden sind. Vor allem Vertreter von Bibliotheken sprechen sich für eine Lockerung der Nutzungsrechte aus. Die Verwendung digitaler Materialen wird durch Verträge geregelt, die oft restriktiver sind, als das bestehende Urheberrechtsgesetz. Durch DRM würde oft das Kopieren, Archivieren und die Zugangsmöglichkeit für Sehbehinderte verhindert werden, meint Lynne Brindley, Chefin der British Library.