Posts from August 2006.

Steganos Safe 2007

Sicherheitssoftwarespezialisten bietet einiges an neuen Funktionen zum sicheren Datenschutz durch Verschlüsselung. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: Weiterhin unbegrenzte Laufwerksanzahl – jetzt bei vierfacher Safegröße (256 GB statt 64 GB); Steganos PicPass – Bilder als Passwörter; der Outlook-Safe: Schützt Outlook per Passwort; der iPod in einer Doppelfunktion als Schlüsselspeicher und Portable Safe; der
Windows XP x64-Support und –  für einen schnellen Zugriff auf die Safes – Hotkey: Öffnen und Schließen des Safes ganz bequem per Tastenkombination. Und natürlich verschlüsselt der Steganos Safe 2007 wie gewohnt mit dem weltweit fortschrittlichsten Algorithmus AES mit 256 Bit.

Anonym im Netz: EFF-Gründer unterstützt Freenet Project

John Gilmore, unter anderem der Gründer der Electronic Frontier Foundation (EFF), hat dem “Free Network Project”, kurz Freenet Project genannt, Geld gespendet. Die Software baut ein Darknet über das Internet auf, in dem Daten anonym zur Verfügung gestellt werden können.

Entwickelt wird die Freenet-Software von Matthew Toseland, der seit vier Jahren mit Hilfe von Spendengeldern ausschließlich an dem Projekt arbeitet, mit dem die freie Meinungsäußerung auch in unterdrückerischen Regimes sichergestellt werden soll. Seit April 2006 gibt es die Alpha-Version 0.7, deren überarbeitete Peer-to-Peer-Technik mehr Sicherheit und gleichzeitig eine bessere Skalierbarkeit verspricht. Für Filesharing von großen Daten ist das Freenet Project nicht ausgelegt, es soll vor allem die Anonymität und die verteilte Speicherung der Daten sicherstellen.

Mit John Gilmores Spende von 15.000,- US-Dollar will Toseland nun die Beta-Version von Freenet 0.7 vollenden können. Die Beta verspricht eine vereinfachte Bedienung, mehr Geschwindigkeit und mehr Sicherheit. Gilmore zählt nicht nur zu den EFF-Gründern, sondern rief auch die Cypherpunks-Mailing-Liste und das Software-Unternehmen Cygnus Solutions ins Leben. (Quelle: Golem.de)

Massachusetts: OpenDocument mit Microsoft Office

Ab Januar 2007 will der US-Bundesstaat Massachusetts auf das freie Office-Dateiformat OpenDocument (ODF) umsteigen und hatte damit heftige Reaktionen ausgelöst. CIO Peter Quinn hatte darüber sogar seinen Hut genommen. Sein Nachfolger Louis Gutierrez hält zwar an der Entscheidung fest, als Office-Paket soll aber weiterhin Microsoft Office zum Einsatz kommen.

Der geplante Umstieg sei bis zum Januar 2007 durchaus noch zu schaffen, so Louis Gutierrez, aber nicht mit einem alternativen Office-Paket. Vor allem Behinderte hatten sich gegen OpenOffice.org eingesetzt, da der Software Funktionen für eine barrierefreie Nutzung fehlten, die Microsofts Office-Paket seit langem mitbringe.

Daher will Gutierrez auf ODF-Plug-Ins für Microsoft Office setzen, Startschuss für die Migration auf OpenDocument bleibe vorerst der 1. Januar 2007. Das Datum könnte sich aber durchaus noch nach hinten verschieben, denn Massachusetts’ CIO will zunächst die Verabschiedung von ODF 1.1 abwarten, da mit der neuen Version einige Probleme im Hinblick auf Barrierefreiheit gelöst werden sollen, die direkt mit dem Format zusammenhängen. Zudem müssen die entsprechenden Plug-Ins für Microsofts Office-Paket zunächst fertig gestellt werden. (Quelle: Golem.de)

Peer-to-Peer-System will Urheberrecht aushebeln

Die Hacker-Gruppe “The Digital Douwd” will mit einem neuen Peer-to-Peer-System Klagen der Musikindustrie verhindern. Das vorläufig unter dem Namen “Owner-Free File System”, kurz OFF-System, firmierende Programm soll konzeptionelle Schwächen des Urheberrechts ausnutzen und so Verletzungsklagen ausschließen. Die Entwickler rufen schon mal das Ende der traditionellen Inhalteanbieter aus.

In herkömmlichen Tauschbörsen werden auch Kopien urheberrechtlich geschützter Werke verbreitet. Fehlt es dafür an einer Genehmigung der Rechteinhaber, ist solche Verbreitung häufig illegal und wer dabei erwischt wird, muss mit einer Klage rechnen. Als Beweismittel legt die Musikindustrie in der Regel Angaben darüber vor, wer wann welche Datei wo zum Download angeboten hat. Um an diese Angaben zu gelangen, lässt die Musikindustrie Tauschbörsen beobachten und sammelt Nutzerdaten bei Internet-Providern ein. Gelegentlich werden auch beschlagnahmte Computer nach Hinweisen auf illegale Tauschbörsen-Aktivitäten durchsucht. Der Erfolg dieser Methoden hängt davon ab, dass genug Beweise beziehungsweise Indizien gesammelt werden können, um mit einer Klage vor Gericht Aussicht auf Erfolg zu haben.

Im OFF-System soll es nun keinen Tausch von ganzen Dateikopien mehr geben. Stattdessen sollen kleine Teile von Dateien mit kleinen Teilen von anderen Dateien oder Blöcken von Zufallszahlen logisch zu nicht urheberrechtlich geschützten Datenblöcken verknüpft, gespeichert und verbreitet werden. Beim Download werden alle benötigten Datenblöcke eingesammelt, dann wird ihr Inhalt durch Umkehr der logischen Operationen extrahiert und anschließend werden sie wieder in der richtigen Reihenfolge miteinander verbunden. Am Ende steht der Nutzer mit der gewünschten Kopie da, ohne dass diese Kopie “getauscht” worden wäre.

Man darf sich das so ähnlich vorstellen als würde man Bücher kopieren, deren Inhalt satzweise zerschneiden, mehrere Satzschnipsel aus unterschiedlichen Büchern in Umschläge stecken und per Post versenden. In den Umschlägen stecken keine Bücher sondern nur Stapel von Satzschnipseln. Der Empfänger muss lediglich die richtigen Sätze aus den Umschlägen in der richtigen Reihefolge aneinander hängen, um die Buchkopien zu rekonstruieren.

Immunität vor Klagen wollen die “Hacker” den Nutzern dadurch verschaffen, dass zu keiner Zeit eine vollständige, urheberrechtsverletzende Kopie in der Tauschbörse unterwegs ist. Und ohne solche Kopie, so die Überlegungen des Hackers mit Spitznamen “Cracker Jack” in einem ausführlichen Dokument, würde das Ziel der “Trennung von Besitz und Verletzungshandlung” erreicht. Der Musikindustrie würde so die Grundlage für ihre Klagen entzogen.

Noch liegt die Tauschbörsen-Software lediglich in einem frühen Entwicklungsstadium vor. Die Hacker geben sich jedoch zuversichtlich, was den zu erwartenden Erfolg anbelangt, und haben schon einmal einen Abschiedsbrief an die “Urheberrechtsindustrie-Vereinigungen von Amerika” verfasst. Darin heißt es: “Heute ist der Tag, an dem wir mit allen unsere Problemen wegen Urheberrechtsverletzungsklagen Schluss machen. Von heute an brauchen die Nutzer keine Kopien mehr, egal ob legale oder illegale Kopie. Eine Kopie für alle reicht. Eine Kopie für jeden. Für die Ewigkeit nutzbar.” Was das für die Industrie bedeuten soll, fassen die Hacker in kurzen Worten zusammen: “Passt Euch an oder Ihr werdet aussterben.”

Kommentar:
Es erscheint nach der Lektüre der Systembeschreibung allerdings zweifelhaft, ob die Hacker mit ihrer Technik dieses Ziel erreichen werden. Zwar beziehen sie sich auf das US-amerikanische Copyright als Rechtsgrundlage, doch ist ihr Verständnis desselben offensichtlich fehlerhaft. Kernpunkte ihrer Argumentation halten einer urheberrechtlichen Prüfung nicht lange stand. So gehen sie davon aus, dass nie zwei unterschiedliche Urheber Rechte an zwei identischen Dateikopien haben können. Diese Annahme ist jedoch falsch, sollte es sich um Kopien unabhängig geschaffener Werke handeln, die nur zufällig denselben Inhalt haben. Das mag statistisch unwahrscheinlich sein. Urheberrechtlich betrachtet ist es unproblematisch.

Abgesehen von solchen Ungereimtheiten, ist es als Verdienst der Hacker anzusehen, die Schwierigkeiten eines für die analoge Welt geschaffenen Urheberrechts aufzuzeigen, das ohne konzeptionelle Änderungen für die digitale Welt übernommen wird. [von Robert A. Gehring, Golem.de]

Bitkom verlangt Gesetz gegen Phishing

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert ein rasches Gesetz gegen Phishing. Denn immer mehr Internetnutzer in Deutschland werden offenbar zu Opfern der betrügerischen Attacken im Web. Eine Erhebung des Bitkom hat ergeben, dass die Zahl der Betroffenen im ersten Halbjahr 2006 um bis zu 50 Prozent zugenommen hat. Am höchsten war der Anstieg an Phishing-Opfern im Gebiet Berlin. Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des Bitkom, verlangt nun von den Regierungsparteien, den Betrug mit vertraulichen Kundendaten und Passwörtern so schnell wie möglich unter Strafe zu stellen.

“Die Betrüger gehen immer professioneller vor, so dass selbst aufgeklärte Benutzer häufig darauf hereinfallen”, sagt Volker Kitz, Telekommunikationsexperte beim Bitkom. Im Durchschnitt entsteht pro Fall ein Schaden in Höhe von 4.000 Euro. Anzeigen gegen die Versender der Phishing-Mails bleiben meist erfolglos, da es in Deutschland noch kein klares Gesetz gibt, das die Internet-Betrügereien regelt. Der Bitkom kritisiert, dass ein aktueller Gesetzesentwurf zur Computerkriminalität den Datenklau nicht eindeutig zur Straftat erklärt.

Nutzer-Aufklärung sei natürlich wichtig, doch die Situation werde zunehmend schwierig, da die gefälschten Webseiten, die beispielsweise Geheimzahlen abfragen, oft kaum noch als solche zu erkennen wären, meint Kitz. Doch es handelt sich nicht nur um ein deutsches Problem. Jüngste Schätzungen von Verbraucherschützern in den USA ergaben, dass der jährliche Schaden durch Phishing allein in den Vereinigten Staaten inzwischen in die Milliarden geht. Statistiken der Anti-Phishing-Arbeitsgruppe APWG zeigen, dass die Daten-Attacken im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel zugenommen haben. Pro Monat tauchen derzeit etwa 12.000 Phishing-Seiten auf, die meistens nur wenige Tage aktiv sind.

AOLs Daten-GAU: EFF ruft nach nach dem Gesetzgeber

Nach der peinlichen Preisgabe eines Archivs mit Suchanfragen von 650.000 seiner US-Kunden weht AOL nun ein heftiger Wind ins Gesicht. Zwar hatte das Unternehmen die Veröffentlichung von 20 Millionen Suchanfragen als Fehler bezeichnet, doch fordern Bürgerrechler nun eine Untersuchung des Vorfalls durch offizielle Stellen.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) reichte eine Beschwerde bei der Federal Trade Commission (FTC) ein und fordert, eine Untersuchung der Vorgänge bei AOL und eine Verbesserung der Datenschutzmaßnahmen des Unternehmens.

In ihrer Beschwerde führen die Bürgerrechtler an, dass AOL mit der Veröffentlichung der Daten seine eigenen Datenschutzrichtlinien und den Federal Trade Commission Act verletzt habe. Die entfleuchten Suchabfragen enthielten zwar keine Screennamen, aber die Inhalte der gesammelten Suchanfragen ermöglichen ggf. dennoch eine Identifizierung, wenn beispielsweise nach Namen, Adressen oder Sozialversicherungsnummern gesucht wurden.

Die EFF fordert, dass die FTC AOL dazu verpflichtet, die betroffenen Kunden zu informieren und die Aufzeichnung von Suchanfragen zu unterlassen, außer wo dies absolut notwendig sei.

Suchanfragen können die intimsten Details offenbaren – Familienprobleme, die medizinische und finanzielle Situation sowie die politischen und religiösen Ansichten, sexuelle Vorlieben und desweiteren mehr, kritisierte EFF-Anwältin Marcia Hofmann. AOL sollte zumindest jeden Kunden informieren, dessen Datenschutz verletzt wurde, so Hofmann. Da die Such-Logs einzelnen Kunden zugewiesen sind, lassen sich daraus leicht Nutzerprofile erstellen.

AOL habe noch nicht entschieden, ob der Konzern gegen eigene Mitarbeiter vorgehen werde, die für die versehentliche Veröffentlichung der Suchergebnisse verantwortlich sind. Zwar ist das Archiv mit den Suchanfragen mittlerweile vom Netz genommen worden, doch ist es vielfach auf anderen Sites und Tauschbörsen erhältlich.

Die EFF hofft, dass der US-Kongress aktiv wird und klarstellt, dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre auch auf Inhalte in Suchmaschinen-Logs gelten.

Open-Source-Software zwischen Moral und Freiheit

Die Entwickler der freien Cluster-Software GPU haben in ihren Lizenzbestimmungen ein Statement gegen Krieg und militärische Zwecke abgegeben. Sie vertreiben das Programm unter einer abgewandelten GPL-Version, in der jegliche Verwendung untersagt wird, die Menschen Schaden zufügen könnte. Diese Einschränkung der Verwendungsfreiheit löste eine kontroverse Debatte aus.

“The program and its derivative work will neither be modified or executed to harm any human being nor through inaction permit any human being to be harmed”, lautet die durch die Entwickler von GPU (Global Processing Unit) eigenhändig der General Public Licence (GPL) hinzugefügte Klausel. Angelehnt ist die Formulierung an die “Three Laws of Robotics” des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Die hinter der Lizenzbeschränkung stehende Intention wird bei den meisten grundsätzlich auf Zustimmung stoßen. Vor allem – so sollte man denken – bei den als liberal geltenden Befürwortern freier Software. Dennoch: Die modifizierte Lizenz hat allerhand Diskussionen ausgelöst.

Die “no-military-use-Lizenz” ist keine GPL!
So hat sich Richard Stallman, der Erfinder der GPL, nach Berichten des Online-Nachrichtenmagazins Newsforge skeptisch gegenüber der GPL-Modifizierung geäußert. Auf der Forumsseite des GPU-Projekts ist zu lesen, dass die Hüterin der GPL, die Free Software Foundation (FSF), untersagt haben soll, die GPU-Lizenz als GPL zu bezeichnen. Newsforge zitiert außerdem Richard Stallman, dessen Meinung nach Entwickler nicht das Recht hätten, den Anwendern ihrer Software Beschränkungen aufzuerlegen.

Richtig ist, dass die GPL nicht beliebig verändert und in anderer Version veröffentlicht werden darf. Der Lizenztext ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das von Richard Stallman und Eben Moglen verfasst wurde. Das Copyright an der Lizenz liegt bei der Free Software Foundation. Geschützte Texte dürfen dabei grundsätzlich nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber verändert werden, was unter Umständen auch für die Hinzufügung neuer Textabschnitte (wie einer neuen Klausel) gilt. Nichts anderes gilt auch für die GPL: Die Lizenz erlaubt zwar, die hierunter lizenzierte Software beliebig zu verändern und veränderte Versionen zu veröffentlichen. Für den Text der General Public License selbst gilt diese Nutzungsfreiheit aber nicht.

Im Gegenteil: Nach Ziffer 9 der GPL ist allein die FSF berechtigt, die Lizenz zu ändern (“The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the General Public License from time to time.”). Änderungen durch Dritte bedürfen daher der Zustimmung der FSF, die mitunter auch erteilt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Affero Public Licence, die eine – mit Zustimmung der FSF – zusätzlich eingefügte Klausel (Ziffer 2d) enthält. Der GPU-Lizenz wurde eine solche Zustimmung offensichtlich nicht erteilt. weiter…

Anonym im Netz unter schwedischer Piratenflagge

Die schwedische Piratenpartei hat einen kommerziellen Anonymisier-Dienst gestartet, der sich nicht nur an Nutzer von Filesharing-Software richtet sondern an alle, die aus den verschiedensten Gründen im Verborgenen bleiben wollen. Zwischen Relakks und dem Nutzer wird eine stark verschlüsselte Internet-Verbindung aufgebaut, über die sämtliche Internet-Anwendungen – etwa Tauschbörsen, Browser oder Instant Messenger – ihre Daten schicken können.

Auch wenn “Relakks” von der “Piratpartiet” vollmundig als Darknet beschrieben wird, ist es ein Anonymisierer, denn die Nutzer tummeln sich nicht in einem für Fremde geschlossenen Netzwerk wie etwa beim Free Network Project (Freenet). Stattdessen werden die verschlüsselten Datenpakete weiter ins Internet geschleust und nur die Zuordnung erschwert. Anstatt mit seiner vom Internet-Provider zugeordneten IP-Adresse sind die Relakks-Kunden mit einer alle 12 Stunden neu zugewiesenen schwedischen IP-Adresse unterwegs. Bisher können nur dynamische IP-Adressen vergeben werden, statische sollen später ebenfalls möglich sein.

Die Zuordnung der neutralen Relakks-IP-Adresse zu einer privaten IP-Adresse ist nach Angaben der schwedischen Piratenpartei nicht möglich. Insofern können etwa Beobachter die Datenpakete nur Relakks zuordnen, nicht aber dem Kunden. Selbiger ist über eine verschlüsselte Verbindung, genauer gesagt ein VPN mit 128-Bit-Verschlüsselung, an Relakks angebunden. So werden die Datenpakete beliebiger Anwendungen einfach durch Darknet geschleust und damit ihre genaue Herkunft verschleiert.

“Es gibt viele legitime Gründe, komplett anonym im Internet bleiben zu wollen”, so Rickard Falkvinge, der Vorsitzende der Anfang 2006 gegründeten schwedischen Piratenpartei, die mittlerweile viele Nachahmer gefunden hat. Falkvinge weiter: “Das Recht Information im Privaten auszutauschen ist essentiell für eine demokratische Gesellschaft. Ohne einen sicheren Weg, anonym auf das Internet zuzugreifen ist dieses Recht null und nichtig.”

Die “Piratpartiet” sieht eine Gesellschaft der freien, privaten Kommunikation durch “nicht ausgeglichene” Urheberrechtsgesetze gefährdet, deren Erzwingung zwangsläufig die Überwachung der Bürger mit sich bringe. Mit einem Teil des Relakks-Erlöses – der Dienst kostet seine Nutzer 5 Euro pro Monat – soll deshalb Lobby-Arbeit betrieben werden, mit dem Ziel freundlichere Gesetze zu schaffen, die das Recht auf Privatsphäre wieder wahren. Die aktuelle “Routine-Überwachung” soll derweil mit Relakks unterlaufen werden.

Sicher vor polizeilichem Zugriff wird auch Relakks nicht bleiben, nur ob die Strafverfolger fündig werden ist zu bezweifeln, da keine Aufzeichnung des Datenverkehrs stattfinden soll. Ähnliche Dienste sind das von der US-Bürgerrechtsorganisation EFF unterstützte Projekt Tor sowie das an der Universität Dresden beheimatete Projekt AN.ON, das den Anonymisierungs-Proxy JAP betreibt. Dieser arbeitet mit Tor zusammen und geriet bereits ins Visier des Bundeskriminalamts (BKA). Tor und JAP sind kostenlos, allerdings nicht unbedingt auf Dienste ausgelegt, die für einen regen Datenverkehr sorgen.

YouTube könnte mit eingestellten Videos Kasse machen

Wer Videos bei youtube.com einstellt, muss akzeptieren, dass die Seitenbetreiber mit den Inhalten Geschäfte machen dürfen. Kritiker dokumentieren, welche Folgen das haben könnte.

Youtube erlaubt Nutzern, selbst erstellte Videos ins Internet zu stellen und sie damit für andere abrufbar zu machen. “Die neuen Geschäftsbedingungen erlauben es ihnen, alles zu verkaufen, was du hochgeladen hast”, warnt Eliot Van Buskirk im Wired-Blog.

Grund ist ein Passus in Abschnitt 5.B der Nutzungsbedingungen, der sich übersetzt wie folgt liest: “[...] durch die Übermittlung von Inhalten an YouTube räumen Sie YouTube eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizensierbare, übertragbare Lizenz ein, die es YouTube erlaubt, das Material zu nutzen, zu reproduzieren, zu vertreiben, anzubieten und Auszüge zu erstellen in Verbindung mit der youtube-Website und den Firmen von YouTube und deren Nachfolgern [...] in allen Medienformaten und über alle Verbreitungswege.”

Für eine unbekannte Band könnte der Bandwurmsatz etwa bedeuten, dass ihr Video oder der zugehörige Song von der Website nach eigenem Gutdünken vermarktet werden könnte – etwa, indem YouTube selbst CDs herstellt oder den Song für eine Werbekampagne zur Verfügung stellt. Sollte YouTube irgendwann aufgekauft werden, könnte das für den Erwerber interessant werden: Auf ihn gehen dann alle Vermarktungsrechte über.

Auch wegen Urheberrechtsverletzungen seiner User steht YouTube wieder einmal in der Kritik. In der vergangenen Woche reichte der Journalist Robert Tur Klage gegen das Portal ein, weil sich unter den Inhalten auch ein Video findet, das die Misshandlung eines Schwarzen während der Rassenkrawalle in Los Angeles 1992 zeigt. Tur fordert für jede Urheberrechtsverletzung eine Summe von 150.000 Dollar und will, dass YouTube dafür sorgt, dass solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Google-Dominanz in Deutschland stärker als in den USA

In den USA konnte Google seinen Marktanteil unter den Suchmaschinenanbietern weiter ausbauen. Der Marktführer lässt Yahoo und Microsoft abgeschlagen hinter sich und hat im Juni 2006 fast die Hälfte aller Suchmaschinenanfragen entgegengenommen. In Deutschland fällt die Übermacht von Google noch gravierender aus.

Die Statistiker von ComScore Networks haben in den USA insgesamt 6,4 Milliarden Suchanfragen im Juni 2006 gezählt. Dies entspricht einer 29-prozentigen Steigerung von 5 Milliarden Anfragen vor einem Jahr. Davon entfielen 2,9 Milliarden Anfragen auf Google (44,7 Prozent), 1,8 Milliarden Abfragen auf Yahoo (28,5 Prozent) sowie 818 Millionen Suchanfragen auf Microsoft (12,8 Prozent).

Wesentlich größer ist Googles Marktmacht in Deutschland. Nach Angaben von WebHits führt Google den deutschen Markt der Suchmaschinen mit überwältigenden 82,5 Prozent an. Mit gewaltigem Abstand folgen danach Microsoft mit 4,7 Prozent und Yahoo mit 2,3 Prozent. An vierter Position folgt AOL mit einem Anteil von 2,1 Prozent, während alle anderen Suchmaschinen im deutschsprachigen Internet unterhalb der 1-Prozent-Marke liegen.