Posts from August 2006.

Google schließt Vertrag mit Associated Press

Der Suchmaschinenbetreiber Google wird künftig für Material der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) bezahlen. Die beiden Unternehmen haben einen Vertrag geschlossen, der die Basis für einen neuen Google-Service bilden soll. “Der Deal betrifft eine zukünftige neue Anwendung, die wir derzeit planen”, bestätigt Stefan Keuchel, Pressesprecher von Google Deutschland, im Gespräch . Wie viel und in welcher Form der Suchmaschinenbetreiber an AP für Nachrichten und Fotos bezahlen wird, wolle Google nicht öffentlich bekannt geben, so Keuchel.

In der Vergangenheit war Google bereits mit einigen Presseagenturen in Streit geraten, da die Rubrik Google News Inhalte präsentiert, ohne dafür zu bezahlen. Der Internetriese sieht dies jedoch gelassen und beruft sich auf das Prinzip der “fairen Anwendung”. “Google News zeigt nie eine komplette Meldung, sondern nur Schlagzeilen und verlinkt dann direkt auf die Urheberseite”, erklärt Keuchel gegenüber pressetext. Somit werde auch in keinem Fall das Urheberrecht verletzt. Der Vertrag mit AP werde laut Google nichts daran ändern, dass eine kostenlose “faire Anwendung” von Agenturmaterial zulässig sei.

Trotz Berufung auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens hat sich die Suchmaschine mit ihrer Nachrichtenrubrik bereits Klagen eingehandelt. Im vergangenen Jahr wurde Google von der französischen Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) aufgrund angeblicher Copyright-Verletzungen vor Gericht gezerrt. Die AFP klagte auf 17,5 Mio. Dollar Schadenersatz und hofft nun, dass der Vertrag zwischen Google und AP ihre Forderungen untermauern wird.

Die Google-Sprecherin Sonya Borlav erklärte, dass es nicht neu sei, dass der Konzern für Beiträge bezahlt. Schon in der Vergangenheit wurden Rundfunkanstalten und Buchverleger finanziell dafür entschädigt, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material zur Nutzung im Internet freigaben. Agenturmeldungen wie etwa von AP seien bislang zudem immer als solche gekennzeichnet worden, erklärt Keuchel. Ob es künftig weitere Partnerschaften mit anderen Agenturen geben wird, wolle Google derzeit nicht kommentieren.

Studie: Unternehmen vernachlässigen Datenschutz

Wien – Eine Umfrage unter mehr als 100 IT-Verantwortlichen, die gemeinsam von Compuware und dem Sicherheitsinstitut NIFIS durchgeführt wurde, hat zu Tage gebracht, dass 64 Prozent der Befragten stiefmütterlich mit Kundendaten umgehen. “Sie verwenden echte Datensätze, um Anwendertests mit neuer Software durchzuführen”, erklärte Franz Fuchsberger, Managing Director bei Compuware Austria. Damit setzen sich diese Unternehmen dem Risiko der missbräuchlichen Verwendung von schutzwürdigen, personenbezogenen Daten mit allen Konsequenzen nach dem Datenschutzgesetz (DSG) aus.

36 Prozent der Befragten gaben außerdem an, dass sie mit dem Inhalt des DSG nicht umfassend vertraut sind. Trotz zahlreicher, hoch brisanter Fälle von Betrug, Spam und Cybercrime würden Unternehmen noch immer nicht dafür sorgen, dass ihre Verfahren für den Datenschutz so strikt wie möglich konzipiert werden, mahnen die Studienautoren. “Unternehmen haben ausreichend Zeit gehabt, um sich mit den notwendigen Maßnahmen zum Datenschutz vertraut zu machen und entsprechend zu implementieren”, kritisiert Fuchsberger. “Wenn sie keine durchgängigen Verfahren einsetzen, riskieren sie, dass Kundendaten unbemerkt an Dritte gelangen. Dies kann nicht nur ernsthafte Auswirkungen auf das Vertrauen der Kunden und auf den Ruf des Unternehmens haben sondern auch das Geschäftsergebnis beeinträchtigen.”

Eine weitere Missbrauchsmöglichkeit für geschützte Daten ergibt sich durch den anhaltenden Trend zum Outsourcing von IT-Aufgaben, bei dem auch persönliche Kundendaten an externe Unternehmen weitergeleitet werden. Allerdings geben immerhin 53 Prozent der Unternehmen an, bei derartigen Vorgängen Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den beauftragten Dienstleistern abzuschließen. Die Studienautoren fordern eine lückenlose Dokumentation über die Verwendung von Daten.

Software-Testumgebungen seien von Natur aus unsichere Orte für sensible Daten, meint Fuchsberger. Naheliegend wäre es, keine Kundendaten für Tests zu nutzen, wodurch jedoch keine guten Tests durchgeführt werden können. Sofern nicht umfangreiche Datenmengen genutzt werden, die eine Anwendung komplett und gründlich unter “Live-Bedingungen” testet, ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern im späteren Live-Einsatz sehr hoch, so Fuchsberger. Daher haben Unternehmen die Wahl, entweder zeit- und kostenaufwändig umfassende Testdaten zu schaffen, die für den Zweck der Anwendung geeignet sind, oder Daten zu desensibilisieren, was einige Felder jedoch ungültig machen könnte.

Fuchsberger rät zur Anonymisierung der Daten. Durch den konsistenten Austausch bekannter Daten wie Namen, Adressen, Kunden-, Konto- oder Versicherungsnummern mit anderen plausiblen Werten können Kundendaten so anonymisiert werden, dass von diesen nicht mehr auf die Person zurück geschlossen werden kann, sie aber noch immer vom System in der ganzen Organisation verarbeitet werden können. Dabei bleiben wichtige Felder intakt.

eco und networker NRW kritisieren Abgabepflicht für Internet-fähige PCs

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft und der IKT-Interessenverband in Nordrhein-Westfalen, networker NRW, bedauern die Entwicklung im Zusammenhang mit der Abgabepflicht für Internet-fähige PCs. Diese wird laut dem 8. Rundfunksänderungsstaatsvertrag durch die Länder ab Januar 2007 in Kraft treten. Zum einen wird kritisiert, dass es überhaupt zu einem derartigen Beschluss kommen konnte, zum anderen, dass gerade jetzt das Thema in der Öffentlichkeit heiß diskutiert wird. Bei vielen Unternehmen und Verbrauchern habe die geplante Einführung der Abgabepflicht zu einer erheblichen Verunsicherung geführt, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von eco und networker NRW. “Gerade jetzt, da die Konjunktur dafür sorgt, dass die Unternehmen schon lange fällige Ersatzinvestitionen für eine teilweise überalterte PC-Ausstattung in Angriff nehmen, gerät die Diskussion über die fälligen Rundfunkgebühren zum Show-Stopper”, ärgert sich Hubert Martens, Geschäftsführer der networker NRW. “Die Frage, welche zusätzlichen Belastungen bei der Anschaffung betrieblich genutzter PCs mit Internetanschluss auf die Unternehmer zukommt, verzögert reihenweise Projekte und stößt auf emotionalen Widerstand.”

Studie der Handelskammern untermauert Kritikpunkte Betroffen sind von der neuen Abgabepflicht in erster Linie Selbstständige und inhabergeführte Kleinstunternehmen sowie Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, da die neue PC-Gebühr für jede dieser Niederlassungen extra anfällt und es somit zu einer Mehrfachbelastung kommt. Wie eine Umfrage der IHKs gemeinsam mit den Handwerkskammern* in Nordrhein-Westfalen ergeben hat, weiß mehr als die Hälfte der befragten Unternehmer nicht einmal, was ab dem kommenden Jahr auf sie zukommt. Erst die Umfrage hat dazu geführt, dass der Bekanntheitsgrad der verkappten Internetsteuer gestiegen ist. Dabei empfinden die Unternehmer es als schreiende Ungerechtigkeit, dass sie für etwas bezahlen sollen, was sie gar nicht in Anspruch nehmen: 93 Prozent der Befragten sagten aus, dass sie Internet-fähige PCs im Betrieb gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Und: 97 Prozent erwägen nicht einmal, in ihren Unternehmen den Radio- oder Fernsehempfang auf den PC umzustellen. Damit wird der Befürchtung der Landesrundfunkanstalten, dass die klassische
Rundfunk- und Fernsehlandschaft durch etwas völlig Neuartiges substituiert werde, vollständig der Boden entzogen.

Aber auch bei den privaten Haushalten komme die neue GEZ-Gebühr zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, heißt es weiter in der Stellungnahme von eco und networker NRW. Jetzt, da es darum ginge, dass sich die Telekommunikationskunden zu universellen Nutzern des Internets wandeln und sie mit nur einem Draht telefonieren, surfen sowie fernsehen könnten, führten häusliche Diskussionen über die Abgaben zu dem Ergebnis,
erst einmal abzuwarten und den Umstieg zu verschieben. Dabei sei immer wieder das Argument zu hören, dass das Angebot ohnehin noch sehr dürftig ist und eben aus diesem Grund sei auch nicht einzusehen, warum dann zusätzliche Gebühren gezahlt werden sollen.

eco und networker NRW sehen bedenkliche Entwicklung der GEZ-Gebühren Für eco-Geschäftsführer Harald A. Summa steht jedenfalls fest, dass die Entwicklung der medialen Konvergenz zurzeit noch stark in revisionsbedürftige Sackgassen führe. So sei bereits der Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu sehr an die Vorstellungen des traditionellen Rundfunk- und Fernsehverhaltens geknüpft. “Dass zwischen 6:00 Uhr morgens und 22:00 Uhr abends die Verbreitung von jugendgefährdenden Internet-Inhalten zu unterbleiben hat, hat in der Branche schon vor zwei Jahren allenfalls für Gelächter gesorgt. Heute zerbrechen sich die Gesetzgeber den Kopf, wie etwas umgesetzt werden soll, was gar nicht praktikabel ist.”

eco und networker NRW befürchten, dass die Abgabe für Internet-fähige PCs bis weit in das kommende Jahr noch für Ärger auf beiden Seiten sorgen wird. “Es bleibt zu hoffen, dass die altmodischen Raubritter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens endlich umdenken – vielleicht hilft dabei der Gedanke daran, dass auch bei ihnen selbst die
Gebühren für Internet-fähige PCs eingetrieben werden müssen”, so Harald A. Summa. “Es wird Zeit für eine zeitgemäße Regelung von Medienabgaben, die auch dem Verhalten des modernen Menschen im 21. Jahrhundert entspricht.”

* Die Industrie- und Handelskammern haben im Juni dieses Jahres Unternehmen
zu ihrem Rundfunk-Nutzungsverhalten befragt. Insgesamt haben sich mehr als
18.500 Unternehmen an der Umfrage beteiligt.

WIPO-Vertrag bedroht Urheberrecht und Meinungsfreiheit

Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für einen Vertrag über exklusive Rechte für Sendeunternehmen würde die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit bedrohen, indem der Zugang zu freien Wissensressourcen verschlossen wird. Auch nationale Urheberrechtsgesetze in Europa würden unterlaufen, wenn der Schutz der Sendeunternehmen Vorrang vor urheberrechtlichen Ausnahmebestimmungen bekäme. Diese Schlüsse zieht die britische Urheberrechtsexpertin Patricia Akester, die im Auftrag der UNESCO eine Studie über den aktuellen Vertragsentwurf erstellt hat.

In der Studie wurde untersucht, welche Ziele der Vertragsentwurf verfolgt, wer zu den Begünstigten gehört, wie breit die vorgesehenen Schutzrechte ausfallen, welche Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind, welche Rolle “technischen Schutzmaßnahmen” – also Digital Rights Management (DRM) – zugedacht ist und welche Konflikte sich daraus für Urheberrecht und Meinungsfreiheit ergeben.

Der geplante Vertrag soll die WIPO-Verträge von 1996 über Urheberrechte (WCT) sowie über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Er würde an die Stelle des Rom-Abkommens “über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen” von 1961 treten und dessen Bestimmungen erheblich erweitern.

Der Vertragsentwurf besteht aus zwei Teilen: einem verbindlichen Teil, der die Rechte für Sendeunternehmen regelt, und einem unverbindlichen Anhang, in dem Rechte für Webcaster berücksichtigt werden. Die Unverbindlichkeit des Anhangs ist das Ergebnis der 14. Tagung des WIPO-Urheberrechtskomitees von Anfang Mai, auf der die Mehrheit der vertretenen Länder den Vorschlag der USA zurückgewiesen hatten, Rechte für Webcaster in den Vertrag aufzunehmen. Im Juni hatte auch ein Zusammenschluss europäischer Podcaster gegen den Vertragsentwurf protestiert. Mehr…

Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt

Im Juni 2006 haben zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie drängten auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen, doch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema zunächst nicht befassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) mit Beschluss vom 21. Juni 2006 in weiten Teilen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger müssten sich mit konkreten Anliegen an die zuständigen Fachgerichte wenden.

Mit der Verpflichtung zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses will sich das Gericht aber befassen. Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde gegen die §§ 95 Abs. 3 (“Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend”), 111 (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden), 112 (Automatisiertes Auskunftsverfahren) und 113 aus.

Die Vorschriften sehen eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vor, auch etwa beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unter anderem auch gegen diese Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer. Auch die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten gingen zu weit, weil keinerlei einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien, heißt es in der Verfassungsbeschwerde weiter.