Posts from Januar 2008.

BVerfGG: Zuständigkeit in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” geklärt

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (“6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer (“Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Suchmaschinen missachten Datenschutzvorgaben

Die Speicherung von Suchanfragen und deren detaillierter Inhalte ist nicht Datenschutz konform. Zusammen mit der IP-Adresse könnten diese Informationen zur Erstellung von persönlichen Anwenderprofilen genutzt werden, die dann je nach den Interessen der Betreibergesellschaften verwertbar sind. Besonders problematisch sei dies dann, wenn der Anwender auch noch weitere Dienste des Suchmaschinen-Unternehmens wie Blogs oder E-Mail-Programme in Anspruch nimmt. Einige Suchmaschinenbetreiber sind somit in der Lage, komplette und sehr umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Berufsprofile ihrer Nutzer zu erstellen. Durch die Zusammenarbeit mit Werbevermarktern erhöhe sich zudem die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung.

“Die Problematik liegt hier aus Sicht des Datenschutzes grundsätzlich darin, dass die Daten von Suchanfragen im Internet bei den Betreibergesellschaften gespeichert und archiviert werden”, erklärt Maximilian Hartung, Geschäftsführer der Datenschutz-Agentur. “Anhand der so gesammelten Daten können dann in weiterer Folge Persönlichkeitsprofile erstellt werden, die beispielsweise über die jeweiligen Interessen einer Person Auskunft geben”, ergänzt Hartung. Eine besondere Problematik ergebe sich zudem aufgrund der Vernetzung von Daten, wenn ein Nutzer gleich mehrere unterschiedliche Dienste eines Anbieters verwende. “Google zum Beispiel sagt klipp und klar, dass sie User-E-Mails inhaltlich scannen”, schildert Hartung. Argumentiert werde damit, dass lediglich eine gezielte Suche nach Schlüsselwörtern stattfinde, die dafür sorgt, dass passende Werbung an Kunden verschickt werden kann. “Google ist da mit Sicherheit kein Einzelfall, andere Anbieter machen das genauso”, stellt Hartung fest.

“Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf für die Betreiber von Suchmaschinen”, meint Hartung. Das Problem sei zwar schon länger bekannt gewesen, dessen Ausmaß werde aber vielen erst nach und nach klar. Vor allem der finanzielle Aspekt sei dafür verantwortlich, dass noch keine gängige Lösung zu diesem Datenschutz-Problem auf dem Tisch liege. “Da stecken wirtschaftliche Interessen in Mrd.-Höhe dahinter”, erläutert Hartung. Um etwaige Missbräuche verhindern zu können, schlägt der Datenschützer die Einrichtung einer unabhängigen, externen Kontrollkommission vor. Dem Anwender selbst stehe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kein adäquater technischer Schutz zur Verfügung. Nur durch die wohlüberlegte Nutzung von Internetangeboten könne der User die missbräuchliche Verwendung seiner Daten einschränken. Suchmaschinen-Anfragen werden je nach Betreiber zwischen zwölf und 18 Monate gespeichert. “Es gibt kein eigenes Reglement was die Speicherdauer solcher Daten betrifft”, erklärt Hartung.

Erst letzte Woche hatten sich Vertreter der Internet-Industrie einer Anhörung zum Thema “Datenschutz und Internet” im Europaparlament in Brüssel gestellt. Europäische Datenschützer hatten in deren Rahmen gefordert, dass die IP-Adressen von Computern als persönliche Daten angesehen und daher besonders geschützt werden müssen.

“IP-Adressen sind persönliche Daten”

Die IP-Adressen von Computern müssen als persönliche Daten angesehen werden. Dies bekräftigten Anfang dieser Woche die europäischen Datenschützer bei einer Anhörung zum Thema “Datenschutz und Internet” im Europaparlament in Brüssel. In ihrer Argumentation trafen dabei zwei sehr unterschiedliche Positionen aufeinander: Während europäische Datenschützer fordern, dass Nutzer besser über die Verknüpfung der verschiedenen genutzten Dienstleistungen eines Anbieters aufgeklärt werden müssen und sich gegen ein Durchscannen von E-Mail-Inhalten aussprechen, wiesen Vertreter der Internet-Industrie diese Bedenken zurück. Die elektronische Post werde lediglich aus Sicherheitsgründen geprüft. Auch sei ein Durchforsten der Mail-Inhalte nach bestimmten Schlüsselwörtern dadurch zu rechtfertigen, dass so einem Kunden auf sein Persönlichkeitsprofil zugeschnittene Werbung übermittelt werden könne.

“IP-Adressen sind als Internetadressen von Computern personenbeziehbare Daten und fallen daher unter die Datenschutzrichtlinie”, meint Philip Scholz, Sprecher des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit www.datenschutz-berlin.de. Dies habe auch die europäische Datenschutzgruppe der “Art. 29 data protection working party” in ihrer “Opinion 04/2007 on the concept of personal data” klar gemacht. Demnach haben auch dynamisch zugewiesene IP-Adressen als persönlich identifizierendes Merkmal zu gelten. “Nutzer müssen zudem erfahren, wie die verschiedenen Dienste eines Anbieters miteinander verknüpft werden”, forderten Vertreter der niederländischen Datenschutzbehörde im Rahmen der Anhörung. Bisher seien derartige Zusammenhänge für normale Verbraucher nur sehr schwer erkennbar. Auch das Recht auf Einsicht und Korrektur ihrer gespeicherten Angaben müsse den Usern eingeräumt werden.

Von Seiten der Internet-Industrie sieht man dies allerdings anders. “Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten”, erklärte etwa der Datenschutz-Experte des Suchmaschinenbetreibers Google. Ein genereller Schutz von IP-Adressen sei deshalb abzulehnen. Die Speicherung der Daten in Verbindung mit Suchaufträgen sei vor allem notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Suchmaschine weiter zu erhöhen. Auch das Scannen von E-Mail-Inhalten betreibe man nur aus Sicherheitsgründen, um beispielsweise Spam und Viren abzuwehren. Die gezielte Suche nach Schlüsselwörtern werde hingegen eingesetzt, um passende Werbung an Kunden verschicken zu können.

Google hatte als einer der wenigen Internetkonzerne im vergangenen Jahr gewissermaßen als Entgegenkommen an den europäischen Datenschutz angekündigt, die Speicherung der Suchauftragsdaten freiwillig auf 18 Monate zu verkürzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens sei für Ende 2007 geplant, teilte das Unternehmen damals mit. Ob die reduzierten Speicherzeiten aktuell schon Verwendung finden, konnte allerdings auch durch Anfrage nicht endgültig bestätigt werden.

Lascher Umgang mit Passwörtern im Web

Sichere Passwörter sind bei der Anzahl an registrierungspflichtigen Webportalen, bei denen sich der durchschnittliche Internetuser im Laufe seiner Internetkarriere anmeldet, nicht immer oberste Priorität. Laut einer aktuellen Analyse der Agentur @www benutzen 61 Prozent dasselbe Passwort, wo immer es möglich ist, berichtet The Guardian. Zehn Prozent der Surfer haben sich bei über 50 Onlineportalen mit einem Passwort registriert. Dass User hier nicht bei jedem Account ein eigenes Passwort benutzen und es regelmäßig ändern ist aus Sicht der Bequemlichkeit verständlich. “Hier sollte man Abstufungen, nach der Sensibilität der Daten machen, die sich hinter der Login-Seite befinden”, rät der Sicherheitsexperte Wolfgang Bartl.

Grundsätzlich sollte bei der Wahl eines Passworts beachtet werden, dass es kein Wort ist, das in einem Wörterbuch steht und dass keine persönlichen Daten darin vorkommen. Für die einzelne Person mag es zwar praktisch und ausreichend sicher erscheinen, sein Geburtsdatum oder den Namen seines Kindes als Kennwort zu wählen. In Zeiten von Web 2.0 und Social-Networking-Portalen ist es allerdings mit einiger Recherche kein Problem, entsprechende persönliche Daten herauszufinden. Es ist erstaunlich, was die Leute alles von sich preisgeben”, kritisierte auch der österreichische Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten.

Ein Passwort sollte aus mindestens acht Zeichen bestehen und sowohl Groß- und Kleinbuchstaben, als auch Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Kurze Passwörter sind zwar bequem beim Eingeben, allerdings auch leichter zu knacken. “Jeder kennt die Bruteforce-Methode, wenn man die Kombination eines dreistelligen Zahlenschlosses wie bei einem Aktenkoffer vergessen hat. Die Möglichkeiten von 000 bis 999 sind schnell probiert”, vergleicht Bartl. Als sicheres Passwort führt er beispielsweise dieses an: h4#f5~Gh43§fD7. Zwar ist es schwer zu merken, jedoch auch schwer zu knacken.

Als Gedächtnishilfe empfehlen Experten, sich einen Satz zu merken, indem auch Zahlen enthalten sind. Die Anfangsbuchstaben der Wörter ergeben schließlich das Passwort, Zahlen bleiben dabei Zahlen. Bei Portalen mit sensiblen Daten sollte das Passwort zudem in regelmäßigen Abständen geändert werden. “Beim Onlinebanking ist das äußerst zu empfehlen, ebenso wie bei allen anderen Accounts, wo durch ein geknacktes Passwort ein finanzieller oder persönlicher Schaden entstehen könnte”, so Bartl. Auf seiner Webseite bietet der Sicherheitsexperte einen Passwortchecker, mit dem User ihre aktuell verwendeten Passwörter auf ihre Sicherheit überprüfen können. “Dazu muss es natürlich nicht eingegeben werden”, fügt Bartl an. Es ist außerdem nicht prinzipiell schlecht, die Passwörter zu Papier zu bringen und sicher zu verwahren. In jedem Fall ist diese Methode der digitalen Speicherung am eigenen Rechner vorzuziehen.

Datenschutz-Problematik: “Das Internet vergisst nicht”

Der Medienrechtler und Harvard-Professor Viktor Mayer-Schönberger hat bereits mehrmals öffentlich die Einführung eines Verfallsdatums für alle Internet-Daten gefordert. Damit sollen Bürger vor negativen Folgen geschützt werden, wenn sie private Daten online preisgeben. So könne verhindert werden, dass beispielsweise ein in einer Jugendlaune veröffentlichtes negatives Bild zu einem späteren Zeitpunkt gegen einen verwendet werden kann. Besonders Arbeitgeber greifen häufig auf die Recherche im Internet zurück, um mehr über einen potenziellen Mitarbeiter in Erfahrung zu bringen. Der Erhebung einer britischen Datenschutz-Behörde zufolge müssten 70 Prozent der 14- bis 21-Jährigen nach eigener Einschätzung erst einmal ein paar Dinge aus dem Internet entfernen, bevor sie Arbeitgebern erlauben würden, nach Informationen über sie zu suchen.

“Wir leben heute in einer veränderten Informationsgesellschaft”, meint Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Das Internet ermögliche die nahezu unbegrenzte Datensammlung und -speicherung. Während die Menschen selbst eine Einzelheit nach der anderen vergäßen, erinnere sich das Internet minutiös und dauerhaft an alles, was über jeden Einzelnen gespeichert ist. “Das Internet vergisst nicht, aber man kann es vergessen lassen”, erklärt Weichert. Die Forderung nach einem Verfallsdatum für Daten sei in diesem Zusammenhang durchaus gerechtfertigt. “Um das Problem technisch einzufangen, ist eine derartige Lösung, die gewährleistet, dass Daten nach einem bestimmten Zeitraum wieder gelöscht werden, sehr sinnvoll”, stellt der Datenschutz-Experte fest.

Die technische Umsetzung in der Praxis sei hierbei nicht das Problem. Dieses liege vielmehr darin, dass sich diejenigen Stellen, wo die Daten gespeichert werden, auch auf eine derartige Lösung einlassen. Grundsätzlich sei aber auch die Politik gefordert. “Der Gesetzgeber muss sich stärker über den Datenschutz im Internet Gedanken machen”, fordert Weichert. Was eine gesetzliche Regulierung betrifft, sei man bisher zu zurückhaltend vorgegangen. Auch was das Bewusstsein im Umgang mit dem Internet betrifft, sei noch viel an Aufklärungsarbeit zu leisten “Viele Menschen sind sich offenbar nicht darüber im Klaren, was sie da an persönlichen Informationen im Netz offenbaren”, weiß Weichart zu berichten. Man müsse den Usern zudem geeignete Tools zur Verfügung stellen, die trotz den bekannten Datenschutz-Risiken die Möglichkeit der Internetnutzung attraktiv bleiben lassen.

Unterdessen sind bereits mehrere Beispiele bekannt, bei denen Bürger aufgrund von im Internet veröffentlichten Informationen mit negativen Folgen konfrontiert worden sind. So soll eine angehende Lehrerin nicht unterrichtet haben dürfen, weil online ein Foto von ihr aufgetaucht ist, das sie als betrunkene Piratin mit Hut zeigt. In den USA wurde mit ReputationDefender bereits ein eigener Internetdienst ins Leben gerufen, der für zehn Dollar im Monat das Netz nach rufschädigenden Informationen durchsucht.

Arbeitskreis: Geplante Registrierung aller Flugreisen ist verfassungswidrig

Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU- Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Bundesrat zur Beratung vor und wird am 31. Januar in dessen Innenausschuss beraten.

Nach Angaben der EU-Kommission können die Fluggastdaten zum Abgleich ?mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks Erstellung eines Risikoprofils verwendet werden, um Flugreisende mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern?. Derartige Verfahren führen in den USA dazu, dass eine Vielzahl unschuldiger Menschen in Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung geraten, ihnen die Einreise verweigert wird, sie verhört oder gar inhaftiert werden.[1]

Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch, warnt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten egal für welche Zeitdauer und welche Personen. Sollte die Bundesregierung das Grundgesetz gleichwohl erneut missachten, werden wir uns dagegen wieder durch Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen.

Anders als die Vorratsdatenspeicherung soll die Fluggastdatensammlung im Wege eines sogenannten Rahmenbeschlusses durchgedrückt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass EU-Rahmenbeschlüsse – anders als EG-Richtlinien – keinen Vorrang vor deutschem Recht haben und von der deutschen Gerichtsbarkeit voll überprüft werden. [2] Ein Rahmenbeschluss kann nur einstimmig, also nur mit Zustimmung der Bundesregierung, gefasst werden. SPD und Union haben im Bundestag die Möglichkeit, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben, an die die Bundesregierung gebunden ist. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn haben sich schon im Vorfeld ablehnend zu dem Vorhaben geäußert, während die Bundesregierung den Plan befürwortet hat.[3]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an Bundesrat und Bundestag, der Bundesregierung die Zustimmung zu dem verfassungswidrigen Vorhaben zu untersagen. Da für keine einzige Straftat erst recht nicht für terroristische Anschläge – nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention und die Streichung von über 10.000 Stellen bei der Polizei [4] rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen.

Die Bundesregierung verspricht Sicherheit, liefert aber nur sichere Einnahmen für die Überwachungsindustrie, kritisiert denn auch Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und ergänzt: “In einer freien Gesellschaft hat die Überwachung der Reisebewegungen jedes einzelnen ebenso wenig Platz, wie die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens jedes Einzelnen.”

[1] Zehntausende fälschlich als Terrorverdächtige gelistet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67083
Herzkranker Deutscher unschuldig in USA inhaftiert: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/t_cid-3710902_mid-3718350_.html

[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html.

[3] Impact Assessment, Seite 38: http://ec.europa.eu/dgs/justice_home/doc/sec_2007_1453_en.pdf

[4] Stellenkürzungen bei der Polizei: http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/p70606?Open&ccm=500020000&L=DE&markedcolor=%23003399

Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung mit 750 Teilnehmern in München

In München haben am heutigen Sonntag 750 besorgte Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung als Totalprotokollierung ihrer Telekommunikationsdaten und gegen weitere Überwachungsbefugnisse demonstriert. Während bundesweit die Kritik an den Plänen zur Errichtung eines Überwachungsstaates nicht abreißt, bauen Politiker der Regierungsparteien ihre Machtphantasien weiter aus. So traf sich die Leitfigur des informationellen Absolutismus, Wolfgang Schäuble, am 6. Januar 2008 unter dem Motto “Was zählt ist Sicherheit” mit dem CSU-OB-Kandidaten Josef Schmid in München zum Dreikönigstreffen.

Vor der Kongresshalle an der Theresienhöhe versammelten sich daher etwa 750 Bürger, um unter dem Gegen-Motto “Was zählt ist Freiheit” gegen die immer weitergehenden Überwachungspläne des Innenministers Schäuble und der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin zu demonstrieren. Auf der friedlichen Veranstaltung sprachen Redner vom
AK Vorratsdatenspeicherung, Jimmy Schulz von der FDP, Jerzy Montag von den Grünen und Luca Zampetti vom Verein “Mehr Demokratie e.V.”

Dabei wurde nicht nur auf die seit dem 1. Januar in Kraft befindliche Vorratsdatenspeicherung und die dagegen laufende
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht hingewiesen, sondern auch konkrete Vergleiche der derzeitigen Regierungspolitik mit Überwachungsmitteln der Staatsicherheit der ehemaligen DDR angestellt. Insbesondere die geplante heimliche Online-Durchsuchung von Computern sowie die Zweckentfremdung von Daten aus dem deutschen Mautsystem bei Strafverfolgungsbehörden wurde von den Rednern massiv kritisiert.

Jerzy Montag von den Grünen mahnte, im Zweifel müsse die Entscheidung für die Freiheit ausfallen und nicht für die
Sicherheit. Roland Jungnickel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte, die Bundesrepublik bewege sich auf
einen Überwachungsstaat hin, der Erinnerungen an die Stasi wecke. Die Demonstranten hielten Plakate mit Slogans wie “Wir trauern um die Privatsphäre”, “Stopp dem Spannerstaat”, “Freiheit statt Angst”, Keine Stasi 2.0″ und “Schäuble muss weg”.

Im Anschluss an die Veranstaltung wollte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Wolfgang Schäuble in seiner eigentlichen Funktion als Verfassungsminister einen Sarg als Symbol für den Verlust der Privatsphäre überreichen. Der so genannte “Bundessarg” wurde letzte Woche auf einem Trauermarsch von Hamburg aus über Kassel, Frankfurt und Ulm nach München getragen. Bundesweit nahmen hunderte von Menschen die Gelegenheit wahr, Abschied von der
Privatsphäre zu nehmen. Die Bürgerrechtler konnten Schäuble den Sarg allerdings am heutigen Tage nicht übergeben, da der Innenminister on Sicherheitsleuten gut abgeschirmt war. Es sei nun geplant, die Übergabe in Berlin durchzuführen. Schäuble erklärte sich auf Nachfrage einer Journalistin bereit, mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Dialog zu treten.

Informatik-Professor Hermann Maurer im Interview

Ein von Grazer Forschern veröffentlichter Bericht bezeichnete Google unlängst als “größte und mächtigste Detektei der Welt”. Durch Data Mining – dem systematischen Durchsuchen von User-Datenbanken nach verwertbaren Informationen – habe das Unternehmen in unerhörter Art und Weise Macht angehäuft und sei deshalb zu einer “Bedrohung der Menschheit” geworden. Pressetext sprach mit dem Autor des Berichts, Professor Hermann Maurer, über die Problematik des Google-Monopols und die damit verbundenen Gefahren.

pte: Herr Prof. Maurer, Ausgangspunkt Ihres Forschungsberichtes waren eigentlich “schwere Bedenken über Plagiate durch die Nutzung von Google”. Am Ende warnen Sie aber sogar vor der “Bedrohung der Menschheit” durch Google. Wovor müssen wir uns fürchten?

Maurer: Das wichtigste ist zu verstehen, dass es nicht um die Suchmaschine Google alleine geht, sondern um das Imperium Google. Es ist die Kombination der verschiedenen Unternehmungen von Google wie YouTube, GoogleEarth, GoogleMail etc. die im Komglomerat die gesammelten Informationen untereinander austauschen, bewusst koordinieren und verschmelzen. Das macht die Situation so gefährlich.

pte: Gibt es nicht auch andere Unternehmen, die eine ähnliche Bedrohung darstellen?

Maurer: Es ist sicherlich so, dass meine Bestrebungen nicht allein gegen Google gerichtet sind, sondern gegen gewisse Aspekte des Data Mining im Allgemeinen. Das trifft sicher auf andere Firmen auch zu. Nach Google im Moment vielleicht am meisten auf Yahoo, aber auch Microsoft könnte hier genannt werden. Die Firma, die das zur Zeit im größten Ausmaß betreibt, ist jedoch sicherlich Google. Sie ist ein Repräsentant für eine neue Art der Nutzung des Internets, mit der man nicht gerechnet hat und die man in irgendeiner Art und Weise wird regeln müssen.

pte: Inwiefern ist die Monopolstellung Googles problematisch und wie soll mit ihr umgegangen werden?

Maurer: Die Problematik ist zunächst die, dass Google als größte und mächtigste Detektei, die es jemals gab, über jede wichtige Person und Organisation ein sehr genaues Dossier mit Informationen hat. Das alleine ist natürlich schon gefährlich. Für Privatpersonen deshalb, weil dadurch unsere Privatsphäre zutiefst gefährdet wird und Informationen auch fallweise gegen uns benutzt werden können. Es wäre durchaus denkbar, dass, wenn jemand so viele Informationen über Personen hat, er diese unter Umständen an andere verkauft und zu seinen Gunsten ausnützt. Ich will Google nicht beschuldigen, dass so etwas schon getan wird. Eine gewisse Versuchung muss es allerdings schon sein, wenn jemand eine größere Summe bietet, um Informationen über eine bestimmte Gruppe von Menschen zu kriegen. Was aber vielleicht noch wichtiger ist, ist die Tatsache, dass Google auch viel über Firmen, Unternehmungen und ökonomische Strömungen in der Welt weiß. In gewissen Bereichen kann das Unternehmen so recht gute Prognosen der Zukunft abgeben. Natürlich ist da die Versuchung für eine Firma groß, das auch beispielsweise am Aktienmarkt auszunützen.

pte: Muss man nicht schon heute stärker auf die Problematik des Data Mining hinweisen?

Maurer: Davon bin ich überzeugt. Das ist ja mitunter auch der Grund, warum ich diesen Bericht geschrieben habe. Es gibt einfach Bereiche in unserer Gesellschaft, wo unabhängig von Regierungsform und politischer Orientierung der Staat eingreift. Wir haben eine solche Situation beispielsweise in jedem Land der Welt bei der Zulassung von Medikamenten. Ich glaube, dass das Internet inzwischen einen so großen Stellenwert bekommen hat, dass auch hier die öffentliche Hand eingreifen muss. Den Regierungen ist generell noch zu wenig bewusst, dass dies ein neues Phänomen ist, das man mit gewissen Regelwerken in den Griff bekommen kann.

pte: Was kann konkret dagegen getan werden?

Maurer: Konkret sollte man sich erstens überlegen, ob große Firmen wie Google nicht in mehrere Firmenteile zerlegt werden sollen. Der eine Teil könnte zum Beispiel die Suchmaschine betreiben und der andere würde dann die übrigen Dienste, die Google anbietet, beinhalten. Die beiden Teile dürften aber keine Daten untereinander austauschen. Das würde die Situation schon dramatisch entschärfen. Zweitens sollte man die Entwicklung von Spezialsuchmaschinen unterstützen. Diese Suchmaschinen, die jeweils in bestimmten Themenbereichen eingesetzt werden würden, könnten von gemeinnützigen Einrichtungen wie Universitäten betrieben werden.

pte: Es gibt ja einige Theorien über das Zusammenspiel von Google und Wikipedia. In Ihrem Bericht wollen Sie einige Anzeichen für eine solche Zusammenarbeit gefunden haben. Was haben Sie entdeckt?

Maurer: Die Verwendung des Internets hat bereits begonnen zu einer Wissensverflachung zu führen. Ich habe da vor allem Wikipedia vor mir, das wir alle benutzen und das ich eigentlich für eine gute Geschichte halte. Wichtig ist aber zu wissen, dass Wikipedia als Quelle von Informationen mit Vorsicht zu genießen ist, denn viele dort gesammelte Artikel sind mit einer bestimmten Absicht geschrieben oder enthalten eine persönliche Meinung, die nicht unbedingt den eigentlichen Tatsachen entspricht. Was das Verhältnis von Google und Wikipedia betrifft, bestreiten beide nicht ausdrücklich eine Zusammenarbeit. Es ist aber doch auffällig, dass vor allem in der deutschsprachigen Version von Google die Einträge von Wikipedia bei Suchanfragen viel höher gereiht werden als bei anderen Suchmaschinen. Man könnte jetzt sagen, das liege an der Art wie Google die Rankings von Suchergebnissen vornimmt. Ich glaube aber, dass da mehr dahinter steckt. So konnten wir mittels statistischem Vergleich deutlich nachweisen, dass Wikipedia-Einträge bei Google signifikant besser abschneiden als bei anderen Suchmaschinenanbietern.

pte: Müssen wir uns mit dem Verlust unserer Privatsphäre nicht einfach abfinden? Ist das der Preis für die “Segnung Internet”?

Maurer: Ich hoffe das zwar nicht. Die Befürchtung, dass dem so ist, könnte man allerdings schon haben. Einige Leute argumentieren damit, dass es so etwas wie Privatsphäre früher ja auch nicht gegeben habe. Wenn man zum Beispiel in einem kleinen Dorf wohnt, wissen auch alle über einen Bescheid. Erst durch die steigende Bevölkerungsdichte und den voranschreitenden Prozess der Urbanisierung habe sich so etwas wie Privatsphäre herausbilden können. Ich persönlich glaube schon, dass Privatsphäre etwas Wichtiges ist. Wie weit wir sie von Bedrohungen wie dem Data Mining bewahren können, hängt auch davon ab, wie bewusst es den Menschen wird, dass es gefährlich ist, wenn sie zu exhibitionistisch im Internet kommunizieren.

Inwiefern müssen sich Privatpersonen im Netz in Acht nehmen?
Wenn Anwender bereit sind, intime Informationen über sich ins Internet zu stellen, dann können sie später unter Umständen eine böse Überraschung erleben. Als besonders problematisch empfinde ich hier den Umstand, dass Suchmaschinenbetreiber die gesammelten Userinformationen so lange aufheben dürfen. So brüstet sich Google ja sogar damit, dass sie noch über Informationen aus dem Usenet des Jahres 1981 verfügen. In letzter Zeit wird aber auch bei Google bereits öfter laut darüber nachgedacht, entsprechende Daten etwa nach einem Zeitraum von 18 Monaten zu löschen.

pte: Welche Konsequenzen soll man als normaler Internetuser aus Ihren Forschungsergebnissen ziehen? Ist etwas mehr Misstrauen beim Surfen im Netz angebracht?

Maurer: Bis jetzt war es den meisten Menschen gar nicht bewusst, dass hier ein Problem vorliegt. Darum sind sie auch in ihrem Umgang mit dem Internet sehr leichtsinnig vorgegangen. Man sollte aus den Erfahrungen lernen, dass eine gewisse Balance zwischen moderner und traditioneller Informationsverbreitung sinnvoll ist. Es muss klar sein, dass weder das eine noch das andere das Gelbe vom Ei ist. Mehr Misstrauen ist beim Surfen im Internet sicherlich generell angebracht. Was immer an Information gefunden wird, sollte man versuchen anhand des Originals oder alternativer Quellen zu überprüfen. Neben dem gesunden Misstrauen gegenüber den Informationen, die man im Netz findet, sollte man aber auch lernen, beim Veröffentlichen persönlicher Informationen mehr Vorsicht walten zu lassen.

pte: Sie sind ja auch Sci-Fi-Autor. In Ihrer Roman-Reihe “Xperten” geht es um Menschen mit außergewöhnlichen und “übersinnlichen” Fähigkeiten, die diese in vielen Situationen zum Wohle der Menschheit einsetzen. Mehrere Ihrer Roman-Helden sind dabei Wissenschaftler und Techniker, die sehr aktiv den positiven Einsatz heutiger und künftiger Technologien forcieren und gegen mächtige Personen und Systeme kämpfen, die Technik für schändliche Zwecke missbrauchen. Sehen Sie sich auch in dieser Rolle?

Maurer: Nein, das würde ich so nicht sagen. Es ist natürlich so, dass man als Techniker oder Wissenschaftler sehr viele Labors und Forschungsstätten in der Welt besucht und dort einige Dinge zu Gesicht bekommt, die man kaum für möglich hält und die eigentlich noch Science Fiction sind. Da ist man oft auch als Wissenschaftler sehr verblüfft darüber, wie weit die Entwicklungen in den Labors schon gediehen sind. Daher erklärt sich auch meine persönliche Tendenz, mich mit solchen Themen zu beschäftigen. Mit der Romanserie habe ich eigentlich vor zu zeigen, dass alle übersinnlichen Fähigkeiten letztendlich auch durch Technik simulierbar sind. Ich habe schön öfters auch Vorträge zum Thema “Wunder und Technik” gehalten. Hier zeige ich auf, wie Sachen, die vor 200 Jahren noch als Wunder betrachtet worden sind, heute als ganz normal wahrgenommen werden. Genauso bin ich davon überzeugt, dass Phänomene wie Telepathie oder Telekinese, die man heute noch für Wunder hält, irgendwann einmal technisch eingeholt werden. Gleichzeitig will ich mit meinen Büchern aber auch auf die Gefahren der Technik hinweisen.

pte: Welche Gefahren der Technik sind Ihrer Meinung nach besonders aktuell?

Maurer: Besonders die Überwachungsproblematik erscheint mir derzeit ein wichtiger Punkt. Hier hinkt der Gesetzgeber hinter den Gegebenheiten deutlich hinterher. Wir brauchen dringend Gesetze, die unsere Privatsphäre stärker vor Eingriffen schützen. Um das zu schaffen, ist es notwendig, genügend öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Entscheidungsträger sollen einsehen, dass da was getan werden muss. Der Druck auf die Politik ist derzeit noch viel zu gering, dass solche Fragen ernsthaft angepackt werden.

pte: Vielen Dank für das Gespräch.