Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. “In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben”, stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. “Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt”, erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert wurden, müssen überhaupt nicht herausgegeben werden. Bis ein richterlicher Beschluss in der Welt ist, sind gespeicherte Daten ohnehin meist schon gelöscht worden. Weitere Hürden: Pro Auskunft muss die Rechteindustrie künftig 200,00 Euro Gerichtskosten berappen. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor Sie an die Adressen der Filesharer kommt. Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie kostenlos. Zu allem Übel kündigen nun schon die ersten Staatsanwälte an, dass sie der Musikindustrie die Auskunftsermittlung über das Strafverfahren versagen wollen, sofern es einen zivilrechtlichen Anspruch gibt.
Unter der Schirmherrschaft von NRW-Jugendminister Armin Laschet informiert der gemeinnützige Verein Schüler, Eltern und Lehrer über den praktikablen Weg, MP3-Player zu füllen.
“Bei Preisen von rund einem Euro pro Song kann es sich kein Jugendlicher leisten, jeden Titel auf seinem Abspielgerät zu kaufen. Am Beispiel der kostenlosen Software ClipInc demonstriert TauschNix an Schulen, wie einfach aktuelle Hits legal und ohne Kopierschutz auf dem heimischen Rechner landen”, erklärt Stefan Hilbring, Vorsitzender des Vereins.
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger und des Vereins TauschNix e.V.