Passagierdate-Weitergabe von Fluggesellschaften ist unzulässig

USA, Kanada, Australien, jetzt Großbritannien – immer wieder verlangen Staaten von Fluggesellschaften, dass diese neben den Pass- und Ausweisdaten ihrer Passagiere
auch Reservierungsdaten für die Zoll- und Grenzkontrollen übermitteln. Die Fluggesellschaften werden so zu Hilfsorganen ausländischer Zoll- und Grenzbehörden gemacht.

Dem ist der Düsseldorfer Kreis, in dem die für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständigen obersten Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, jetzt entgegengetreten.
Eine solche Datenübermittlung ist unzulässig.

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