Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem heutigen Urteil. Dem Urteil zufolge ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.
Fehlende Verhältnismäßigkeit
Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter viel zu unbestimmt. Es fehle insbesondere an hohen Standards für eine Datensicherung. In der jetzigen Fassung verstößt das Gesetz gegen den Artikel 10 (Brief- & Fernmeldegeheimnis) des deutschen Grundgesetzes. „Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf“, sagte der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier heute bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Post- und Telekommunikationsgeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Geklagt hatten neben der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und ihrem Parteifreund Guido Westerwelle (FDP) auch Zigtausende Bundesbürger, die sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossen haben und eine Sammelklage eingereicht hatten. Für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist das Urteil auch Motivation, jetzt auch auf europäischer Ebene über den Sinn der Richtlinie an sich nachzudenken. Auswirkungen könnte die Entscheidung etwa auf Österreich haben, wo die EU-Richtlinie bisher nicht umgesetzt wurde.
Politische Reaktionen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier, hat das Urteil bedauert. “Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können”, sagte Altmaier in Berlin. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte über den Kurzmitteilungsdienst Twitter: “Das Urteil ist ein Sieg, aber auch teilweise etwas verrätselt in seiner Begründung.” Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bewertete das Urteil als “richtige Klatsche” für den Gesetzgeber: “Dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen, das setzt noch einen drauf”, sagte sie.

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Posted by Krypto e.V. » Blog Archiv » Schnelle Löschung der gespeicherten Vorratsdaten on März 6th, 2010.